GEMA

Eine oft gestellte Frage ist immer wieder die Frage nach der GEMA Gebühr. Hier gilt grundsätzlich, dass bei einer Veranstaltung, die der Anmelde-Genehmigungspflicht
der GEMA oder anderen Behörden und Ämtern unterliegt, der Veranstalter selbst bei den zuständigen Stellen seine Veranstaltung ordnungsgemäß anmeldet und die
anfallenden Gebühren entrichtet.
Activity-Entertainment haftet in keinem Fall für etwaige Nachforderungen, Kosten, Zuschläge oder Gebühren.

Private Feste und Feiern sind in der Regel nicht anmeldepflichtig.
Urteil vom AG München. AZ.: 161C 28978/00
Quelle: Ratgeber Recht.


Ob, wann oder warum Sie GEMA- Gebühren zahlen müssen, erfahren Sie hier.


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